Wahlprüfstein Europawahl 2024
Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG)
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E-Zigaretten sind laut der britischen Gesundheitsbehörde PHE um 95 % weniger schädlich als Tabak. Das Krebsrisiko beträgt beim Dampfen unter 0,5 % im Vergleich zum Rauchen. Wie wollen Sie den Harm Reduction-Ansatz (Schadensreduzierung) bei der Regulierung von E-Zigaretten und Tabak berücksichtigen?
Wir setzen uns dafür ein, dass die Besteuerung von Tabakwaren und E-Zigaretten abgestuft nach dem gesundheitslichen Risiko der jeweiligen Produkte erfolgt. Insofern E-Zigaretten nach aktuellem Wissensstand weniger schädlich sind, fordern wir eine niedrigere Besteuerung von nikotinhaltigen Liquids im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten. Gleichzeitig plädieren wir für einen weitreichenden Ausbau des Jugend- und Nichtraucherschutzes. Wir setzen uns ein für ein öffentliches Werbe- und Sponsoringverbot für nikotinhaltige Produkte aller Art.
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Der Harm Reduction-Ansatz wird bereits in der Drogen- und Suchtpolitik umgesetzt – jedoch nicht bei Tabak. Welche Rolle sollte Tobacco Harm Reduction in der Arbeit der Europäischen Union zur Reduzierung des Tabak-Konsums einnehmen?
Die Linke setzt sich für eine strengere Regulierung von Nikotinprodukten ein. Das betrifft ein vollständiges Verbot von Werbung, Sponsoring und Viral-Marketing, sowie die Offenlegung und Vermeidung von Kontakten der Politik zur Tabakindustrie. Neben dem Ausbau von Präventionsangeboten, Suchtberatung, Jugend- und Nichtraucherschutz, sollte auch das geminderte Gesundheitsrisiko von E-Zigaretten gegenüber konventionellen Tabakprodukten berücksichtigt werden. Einheitliche Standards in der EU tragen außerdem zum EU-weiten Schutz von Konsument*innen bei.
Themen:
Gesundheit,
Verbraucherschutz
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E-Zigaretten sind viel erfolgreicher als herkömmliche Hilfsmittel zum Tabak-Stopp. Jedoch wissen Raucher(innen) nur wenig über diese Vorzüge. Wie wollen Sie in der nächsten EU-Legislaturperiode dafür sorgen, dass Raucher(innen) besser über die E-Zigarette als Hilfe beim Tabak-Stopp informiert sind?
Aufklärungskampagnen müssen potenzielle Konsument*innen über die Risiken des Konsums nikotinhaltiger Produkte informieren. Andererseits sollten die Menschen, die bereits regelmäßig rauchen, auf weniger schädliche Alternativen hingewiesen werden. Das sollte allerdings Aufgabe von Suchtberatungsstellen, anderer gemeinwohlorientierter Organisationen sowie staatlicher Stellen sein. Werbekampagnen von privatwirtschaftlichen Interessenverbänden, auch unter dem Vorbehalt der Harm-Reduction, lehnen wir ab, da diese naturgemäß dem Profit dienen und nicht einer echten Aufklärung im Sinne der Gesundheit.
Themen:
Gesundheit,
Verbraucherschutz
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In der kommenden EU-Legislaturperiode steht die Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie an. Wie soll Ihrer Meinung nach die Besteuerung für E-Zigaretten-Liquids (im Vergleich zum schädlicheren Tabak) ausfallen?
Als Linke setzen wir uns dafür ein, dass auf EU-Ebene klargestellt wird, dass die Besteuerung in den Mitgliedsstaaten dem Ausmaß des zu erwartenden gesundheitlichen Schadens zu folgen hat. Wir fordern deshalb die Besteuerungen von E-Zigaretten EU-weit anzugleichen und sie so zu gestalten, dass Konsument*innen, wenn sie sich für eine weniger schädliche Alternative entscheiden, nicht noch obendrauf zahlen. Beendet werden muss zudem die derzeitige steuerliche Bevorzugung von Einweg-E-Zigaretten gegenüber wiederverwendbaren, aufladbaren und wieder auffüllbaren Produkten, da dies ökologisch widersinnig und umweltschädlich ist.
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In der nächsten Legislatur steht die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie an. Die Geschmacksvielfalt von E-Liquids ist ein wichtiger Faktor, dass erwachsene Raucher(innen) zur weniger schädlichen E-Zigarette wechseln. Wie stellen Sie sich die künftige EU-Regulierung von Liquid-Aromen vor?
Es gibt derzeit viele Studien, die auf schädliche Wirkungen von Aromen in E-Zigaretten hinweisen. Dies betrifft nicht nur ihre mögliche Attraktivität für Kinder und Jugendliche. Es geht dabei auch um eine verstärkte Nikotinaufnahme durch tieferes Inhalieren sowie die gesundheitlichen Auswirkungen des Inhalierens der Aromastoffe selbst. Ein Verbot von Aromazusätzen kann deshalb eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme sein. Für den Verbraucherschutz wesentlich halten wir jedoch die in den vorherigen Fragen ausgeführten Punkte: Werbe- und Sponsoringverbot, verringerte Zugänglichkeit und verstärkte Aufkärung, damit Verbraucher*innen für sich selbst informierte Entscheidungen auch beim Konsum vom Suchtmitteln treffen können.
Themen:
Gesundheit,
Verbraucherschutz
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Wie möchte Ihre Partei in der nächsten EU-Legislaturperiode die Reduzierung des Tabak-Konsums voranbringen und welche Rolle kann dabei Ihrer Meinung nach die tabakfreie E-Zigarette spielen?
Wir wollen ein komplettes Werbe- und Sponsoringverbot durchsetzen und den Jugend- und Nichtraucherschutz stärken. Die Gesundheit der Menschen muss endlich wieder über die Profitinteressen der Tabakindustrie gestellt werden. Kinder und Jugendliche, aber auch erwachsene Raucher, müssen über die gesundheitlichen Konsequenzen und die Suchtrisiken aufgeklärt werden. Ziel ist, dass Menschen überhaupt nicht erst mit dem Nikotinkonsum anfangen. Außerdem braucht es auch für Raucher*innen mehr Angebote zur Beratung und Entwöhnung. Sucht sollte als behandlugnsbedürftige Krankheit anerkannt werden. Am besten ist es, Menschen dazu zu befähigen, sich aus der Nikotin-Sucht komplett zu befreien. Für diejenigen, die das nicht schaffen, können E-Zigaretten ein Mittel zu einem weniger gesundheitsgefährdenden Konsum sein.
Themen:
Gesundheit,
Verbraucherschutz