Wahlprüfstein Europawahl 2024

Hochschulrektorenkonferenz

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Deutschland hat mit der Exzelleninitiative hervorragende Erfahrungen gemacht. Die HRK setzt sich dafür ein, die Idee auf Europa zu übertragen und zukünftig zusätzlich auch europäische Exzellenzcluster auszuschreiben. Finden Sie diese Idee unterstützenswert, und wie würden Sie diese voranbringen?
Die Programmlinie der Exzellenzcluster der DfG ist auf die internationale Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Forschungsinfrastruktur bis zur Forschung selbst ausgerichtet. Die mit dem "Widening"- Programm von Horizon Europe geförderte Angleichung der Ausstattung der Forschungsleistungsfähigkeit von Hochschulen ist für eine Europäische Ausweitung der deutschen Exzellenzintitiative eine Voraussetzung, um inklusive Forschungsstrukturen für kleinere Länder, vor allem in Ost- & Südeuropa zu ermöglichen. Die Idee der Europäischer Excellenzcluster ist unter der Bedingungen der Schaffung dieser inklusiven Voraussetzungen unterstützenswert. Der Programmbereich von Horizont Europe zur "Reformierung und Stärkung des europäischen Forschungs- und Innovationssystems" muss überdies konsequent in die Herausforderungen der sozial-ökologische Transformation eingebunden werden, damit nicht unter der Hand eine Reduktion auf naturwissenschaftliche und technologische Innovationen bei der Exzellenzförderung vonstatten geht. Die Prioritäten des ERA - Binnenmarkt, Ökologie und Digitalisierung, Zugang zu Exzellenzforschung und Investitionen in Forschungsreformen muss dringend um eine 5. Priorität - die soziale und demokratische Dimension der Transformationsprozesse - ergänzt werden.

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Die deutschen Hochschulen begrüßen die Initiative des Europaparlaments, Wissenschaftsfreiheit legislativ zu verankern. Allerdings sollte es keine gesetzlich durchdeklinierte Definition geben, sondern ein grundsätzlich im Einzelfall von Gerichten zu bewertendes Grundrecht. Wie stehen Sie dazu?
Mit der EU-Grundrechtecharta & der Bonner Erklärung ist Wissenschaftsfreiheit hinreichend und einklagbar ausformuliert. Die mit dem Kommissions-Vorschlag einer Transparenz-RL vorgeschlagene nationale Registrierung insbesondere bei der Beeinflussung politischer Strategiebildung in der EU ist allerdings gegenüber den Forschungseinrichtungen nicht diskriminierungsfrei. In der Entschließung des Europaparlaments zur Wissenschaftsfreiheit von Januar 2024 wurde dagegen ein Rechtsakt zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit gefordert, vergleichbar dem Medienfreiheitsgesetz, um Fehlentwicklung wie in Ungarn beeinflussen zu können. Aus Sicht der Linken kann jedoch in einem solchen legislativen Vorschlag nicht um eine Konkretisierung der Definition von Wissenschaftsfreiheit gehen, die - s. o. weiträumig definiert ist - , sondern um die Maßnahmen, die Wissenschaftsfreiheit zu sichern, u. a. die Behebung der öffentlichen Unterfinanzierung, Maßnahmen gg. die prekäre Lage der Wissenschaftler*innen bis zur Zugänglichkeit öffentlich geförderter Forschung.