Wahlprüfstein Europawahl 2024

BAK

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Wie planen Sie, das Vergabeverfahren zu vereinfachen, angemessene Schwellenwerte für Planungs- und Bauleistungen festzulegen und das Kriterium der Regionalität für einen CO2-neutralen Kreislauf stärker zu berücksichtigen?
Die Linke setzt sich auch auf EU-Ebene schon lange dafür ein, dass CO2-Neutralität, Recyclebarkeit, soziale Absicherung das Beschäftigen, gute Arbeitsbedingungen, einschließlich Tariftreue, ebenso wie die Bevorzugung lokaler und regionaler KMU als Vergabekriterien in Ausschreibungen stärker betont werden dürfen. Auch in der Förderpolitik sollten sie weiterhin und stärker berücksichtigt werden. EU-Vergaberecht sollte auch insofern abgeändert werden, als dass öffentliche Daseinsvorsorge ohne Zwang zu Profitmaximierung nicht die Ausnahme, sondern die wünschenswerte Regel wird und Kommunen als Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge in ihrer Funktion der gemeinnützigen Bereitstellung von Gütern nicht behindert werden.

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Wie planen Sie, die mittelstandsfreundliche Vergabe nach Gewerken zu stärken?
Wir setzen uns dafür ein, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach regionalen, sozialen und ökologischen Kriterien erfolgt - das ist zumeist im Interesse des Mittelstands. Die Anwendung vergaberechtlicher Regelungen findet konkret und oft auf kommunaler Ebene statt. Ob Aufträge einzeln oder als Gewerk vergeben werden, hängt unter anderem von der Höhe des Gesamtumfangs des Auftrags ab, denn entsprechend der Schwellenwerte muss keine, vereinfachte oder bis hin zu europaweiter Ausschreibung erfolgen. Auf EU-Ebene setzen wor uns für praktikable, zugleich Transparenz-fördernde europäische vergaberechtliche Regelungen ein. Das heißt unter anderem Überprüfung der de-minimis Schwellenwerte, Lockerung des Zwangs europaweiter Ausschreibungen für öffentliche größere Aufträge bzw. Kriterien, nach denen lokale, kleine und mittelständische Anbieter bei der Vergabe bevorzugt werden können, sofern sie auch Nachhaltigkeit und sozial gerechte Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten belegen.