Wahlprüfstein Europawahl 2024
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. - BDWi
2
Die EU-Kommission greift in die Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten ein. Ein Beispiel dafür ist die Mindestlohnrichtlinie.
Ist eine EU-weit einheitliche Sozialpolitik erforderlich oder sollte die Zuständigkeit für die Sozialpolitik ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten liegen?
DIE LINKE begrüßt die Mindestlohnrichtlinie ausdrücklich. Aus unserer Sicht hätten allerdings Mindestlohnkriterien verbindlich festgeschrieben werden müssen, wie das Überschreiten der Armutsgrenze (mindestens 60% Median) nicht nur als Richtgröße. Die Kommission hat damit ihre Zielsetzung der sozialen Aufwärtskonvergenz verfolgt und den Kampf gegen Armut und sozialer Ausgrenzung.
DIE LINKE vertritt einen Ansatz der Komplementarität, da die Systeme der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind. D.h. grundsätzlich können und sollen die Mitgliedsstaaten agieren. Wenn das übergeordnete Ziel jedoch nicht erreicht werden kann, hat die Kommission die Pflicht, Mindestbedingungen zu setzen, um wie hier die Armut zu beseitigen.
DIE LINKE könnte gut damit leben, wenn diese Maßnahmen nicht notwendig wären. Wenn sich z.B. mehr Arbeitgeber in Verbänden organisieren und Tarifverträge abschließen würden, da gute Tarifverträge das beste Mittel gegen Armutslöhne sind. Die Stärkung der Tarifbindung ist der zweite Teil der Mindestlohnrichtlinie, die wir ebenfalls sehr begrüßen.
Themen:
Mindestlohn