Wahlprüfstein Europawahl 2024

Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!

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Werden Sie sich im Fall Ihrer Wahl für eine umfassende Verschärfung der Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes für Rüstungsexporte und für deren einheitliche Anwendung einsetzen?
Ja. Wir lehnen Rüstungsexporte grundsätzlich ab. Eine konsequente Anwendung der 8 Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes würde dazu führen, dass es so gut wie keine Rüstungsexporte mehr gäbe. Leider werden Kriterien selektiv angewendet. Deshalb fordern wir schon seit Jahren die strikte Anwendung und Durchsetzung des rechtlich bindenden Gemeinsamen Standpunkts bzw. der 8 Kriterien, inklusive eines Sanktionsmechanismus bei Nichtbefolgung durch die Mitgliedsstaaten.

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Werden Sie diese Verschärfung der Kriterien für den Rüstungsexport und ihre einheitliche Umsetzung zur zwingenden Voraussetzung für eine weitere Europäisierung von Rüstungsexporten und Rüstungsexportkontrolle machen?
Ja. Eine Europäisierung der Rüstungsexportkriterien darf nicht zu einer Aufweichung der Exportkriterien führen oder gezielt für eine Ausweitung von Rüstungsexporten betrieben werden. Deswegen sind wir für die strikte Anwendung der 8 Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes. Problematisch ist, dass Kontrollmöglichkeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunktes nicht gegeben sind. Sie erfolgen maximal auf nationalstaatlicher Ebene und nicht zentral europäisch und auch nicht transparent. Eine Europäisierung muss also das klare Ziel haben, hier nachzuschärfen.

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Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür einsetzen, dass Rüstungsexporte nicht genehmigt werden dürfen, falls diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes gefährden können?
Ja. Wir lehnen Rüstungsexporte ab. Solange es noch kein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten gibt, müssen diese so restriktiv wie möglich gehandhabt werden. Wenn Rüstungsexporte Gefahr laufen, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Empfängerlandes zu gefährden, dann ist dies ein Indikator dafür, dass sehr wahrscheinlich bereits zuvor andere Kriterien zu lax gehandhabt wurden. Dennoch sind alle Maßnahmen, die Rüstungsexporte erschweren, ein Gewinn für den Frieden. Daher muss auch dieses Kriterium muss aufgewertet werden.

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Werden Sie dafür eintreten, dass bestehende Regelungslücken in den Dual-Use Verordnungen der EU und ihrer Mitgliedsstaaten (beispielsweise für Überwachungstechnologien) geschlossen werden?
Ja. Das fordern wir weiterhin – insbesondere bei Überwachungstechnologien. Gerade mit Blick auf Künstliche Intelligenz wird das zunehmend wichtiger und dringender. Wir fordern ein EU-weites Exportverbot von biologischen beziehungsweise chemischen Dual-Use-Gütern an Staaten, die die jeweilige Konvention zum Verbot biologischer oder chemischer Waffen nicht unterzeichnet und ratifiziert haben.

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Werden Sie gegen die von der EU-Kommission geplante Verwendung von 1,5 Mrd. Euro zur Steigerung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit im Rüstungsbereich stimmen?
Nein. Das ist ein Versuch, das im EU-Vertrag formulierte Finanzierungsverbot von Rüstung durch die europäische Ebene zu umgehen. Artikel 41 (2) verbietet es „Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ aus dem Haushalt der EU zu bestreiten. Die immer neuen Methoden, den EU-Vertrag zu umgehen, zielen darauf, das Verbot gänzlich zu kippen. Auch deshalb werden wir die Pläne der EU-Kommission ablehnen.