Wahlprüfstein Europawahl 2024

Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG)

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Zum Bodenschutz bestehen bereits weitgehende Regelungen, bspw. GAP, Düngerecht, nationales Bodenschutzrecht. Das geplante „EU-Bodenüberwachungsgesetz“ würde die Betriebe zusätzlich belasten. Wie wollen Sie Doppelvorschriften verhindern? Welche neuen Vorschriften sehen Sie als erforderlich an?
Die Linke unterstützt ein rechtlich verbindliches EU-Bodengesundheitsgesetz, einschließlich konkreter Verpflichtungen, den ökologischen Zustand der Böden tatsächlich zu verbessern und starken Bestimmungen für nachhaltige Bodennutzung. Das Ziel des aktuell vorliegenden EU-Richtlinienvorschlags besteht darin, bis 2050 alle Böden in der gesamten EU in einem gesunden Zustand zu haben. Es handelt sich zunächst nur um eine gemeinsame Definition und einen Überwachungsrahmen. Die Überwachung wird von den Mitgliedstaaten durchgeführt, d.h. von den zuständigen Behörden, nicht von Landwirten oder Grundbesitzern. Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten kontaminierte Standorte in einem öffentlichen Register identifizieren und abbilden müssen. Die erhobenen Daten werden auch bei der Umsetzung anderer Politiken wie GAP, LULUCF und Wasserwirtschaft helfen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem Maßnahmen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und -regenerierung festlegen, um das Bodengesundheitsziel bis 2050 zu erreichen. Die Linke hat diesen Gesetzesvorschlag unterstützt und wird für weitere Verbesserungen eintreten.