Wahlprüfstein Europawahl 2024

LOAD e. V.

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Halten Sie ein Vorgehen gegen Desinformationskampagnen auf Internetplattformen auf EU-Ebene für notwendig und welche Maßnahmen wären dafür sinnvoll, um betroffene Grundrechte - wie das Recht auf freie Meinungsäußerung - zu gewährleisten?
Der DigitalServicesAct bietet eine gute Grundlage, um gegen Desinformation vorzugehen. Diese ist als Risiko in der Risikoanalyse einzubeziehen und Maßnahmen daraus abzuleiten. Allerdings ist Desinformation ein schwammiger Begriff, der über strafbare Inhalte hinausgeht und auch willkürlich ausgelegt werden kann. Löschen von Desinformation erlaubt der DSA zwar, sollte aber nicht verpflichtend sein, zumal der DSA zahlreiche alternative Maßnahmen aufzählt, um ein festgestelltes Desinformationsrisiko zu senken. Wir kritisieren, dass die Pflicht zur Datenausleitung an das BKA nicht klar auf bestimmte Straftaten eingegrenzt wurde. Das Einspruchrecht bei ungerechtfertigten Löschungen muss die Bundesnetzagentur in der Praxis gewissenhaft sicherstellen. Netzsperren und komplette Verbote von Diensten lehnen wir ab, hier lässt der DSA zuviele Möglichkeiten offen. Desinformationskampagnen muss mit maximaler Transparenz durch nachvollziehbare Algorithmen, dem Verbot personalisierter Werbung, Plattformeigentum in der Hand der Nutzenden statt von Konzernen und Staaten (Vorbild: Mastodon/Fediverse) und mit Medienbildung (z.B. Umgang mit Referenzen) begegnet werden.