Wahlprüfstein Europawahl 2024
Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V.
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Haben Sie (als Spitzenkandidat/in) ein TikTok-Account oder planen Sie, ein solches einzurichten ? Was sind die Gründe für Ihre Entscheidung ? Wie beurteilen Sie die Praxis von TikTok im Hinblick auf die Vorgaben des EU-Rechts zum Datenschutz, zur Transparenz und zur Verhinderung von Fakenews?
Ja, unser Spitzenkandidat Martin Schirdewan und andere unserer Parlamentarier*innen nutzen TikTok. Die Transparenz der Arbeitsweisen der großen Plattformen, sowie die Bekämpfung von Fakenews sind in diversen Gesetzen geregelt (AVMD-RL, DSA, Medienfreiheitsgesetz u. a.). Doch die Durchsetzung zeigt immer wieder, dass Löschpraxen und Streitbelegungsmechanismen die redaktionelle Verantwortung, Quellenbewertung, Recherche ersetzen.
Im April 2024 hat die EU erstmalig gegen TikTok in Frankreich und Spanien, wenn auch wegen anderer Risiken für Jugendliche, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies zeigt, dass die technologische und wirtschaftliche Entwicklung der weltweiten Plattformen noch immer schneller ist, als die Gesetzgebung der EU. Die Reichweite der Plattformen ist trotzdem attraktiv für politische Kommunikation und wird von einigen unserer Parlamentarier*innen genutzt.
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Werden Sie sich für eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der europäischen Institutionen hin zu einer Europäischen Transparenzverordnung einsetzen ?
Im Art. 15 III AEUV & der Grundrechtecharta Art. 42 wurde der Zugang zu öffentlichen Dokumenten in Anlehnung an Art.255 EG in den Verfassungsrang erhoben. Neben Rat, dKommission & Parlament, die Dokumentenregister vorhalten, gelten nun auch Veröffentlichungspflichten für den EuGH, EZB und die EIB, allerings nur hinsichtlich ihrer Verwaltungsaufgaben. Das Amtsgeheimnis wird der rechtfertigungsbedürftige Ausnahmefall.
2023 forderte das EP unter Beteiligung DER LINKEN & auf Druck von 18 NGOs den Zugang zu Dokumenten des EuGH bei Grundsatzprozessen.
Mit der EU-Offenlegungsverordnung für Finanzinstitute (2021) ist die Bewertungsmöglichkeit von Investitionen & Finanzprodukten stärker in das öffentliche Interesse gerückt. Zeitgleich wurde die EU-Transparenzverordnung für Finanzberater verabschiedet, die verlangt, dass ökologische & soziale Nachhaltigkeitsrisiken dokumentierter Teil der Beratung sind. Auch wenn diese Transparenzpolitiken private Institutionen betreffen, könnte deren Priorisierung - eine Gesetzesbewertung hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Folgen - ein interessanter Maßstab sein, um die VO 1049/2001 weiter zu entwickeln. Über den Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen (inkl. Handels- & Völkerrechtsverträge. s. Pfizer) und deren Werdegang (legislative train, inkl. Trilog) hinaus, müssen wir mehr Transparenz über Tätigkeiten der Abgeordneten, Kommissions- und Ratsmitglieder sichern, um demokratiezersetzenden Lobbyismus erkennen & ausschließen zu können.