Wahlprüfstein Europawahl 2024

Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V.

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Haben Sie (als Spitzenkandidat/in) ein TikTok-Account oder planen Sie, ein solches einzurichten ? Was sind die Gründe für Ihre Entscheidung ? Wie beurteilen Sie die Praxis von TikTok im Hinblick auf die Vorgaben des EU-Rechts zum Datenschutz, zur Transparenz und zur Verhinderung von Fakenews?
Ja, unser Spitzenkandidat Martin Schirdewan und andere unserer Parlamentarier*innen nutzen TikTok. Die Transparenz der Arbeitsweisen der großen Plattformen, sowie die Bekämpfung von Fakenews sind in diversen Gesetzen geregelt (AVMD-RL, DSA, Medienfreiheitsgesetz u. a.). Doch die Durchsetzung zeigt immer wieder, dass Löschpraxen und Streitbelegungsmechanismen die redaktionelle Verantwortung, Quellenbewertung, Recherche ersetzen. Im April 2024 hat die EU erstmalig gegen TikTok in Frankreich und Spanien, wenn auch wegen anderer Risiken für Jugendliche, ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Dies zeigt, dass die technologische und wirtschaftliche Entwicklung der weltweiten Plattformen noch immer schneller ist, als die Gesetzgebung der EU. Die Reichweite der Plattformen ist trotzdem attraktiv für politische Kommunikation und wird von einigen unserer Parlamentarier*innen genutzt.