Wahlprüfstein Europawahl 2024

Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz e.V.

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Werden Sie sich für eine Weiterentwicklung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der europäischen Institutionen hin zu einer Europäischen Transparenzverordnung einsetzen ?
Im Art. 15 III AEUV & der Grundrechtecharta Art. 42 wurde der Zugang zu öffentlichen Dokumenten in Anlehnung an Art.255 EG in den Verfassungsrang erhoben. Neben Rat, dKommission & Parlament, die Dokumentenregister vorhalten, gelten nun auch Veröffentlichungspflichten für den EuGH, EZB und die EIB, allerings nur hinsichtlich ihrer Verwaltungsaufgaben. Das Amtsgeheimnis wird der rechtfertigungsbedürftige Ausnahmefall. 2023 forderte das EP unter Beteiligung DER LINKEN & auf Druck von 18 NGOs den Zugang zu Dokumenten des EuGH bei Grundsatzprozessen. Mit der EU-Offenlegungsverordnung für Finanzinstitute (2021) ist die Bewertungsmöglichkeit von Investitionen & Finanzprodukten stärker in das öffentliche Interesse gerückt. Zeitgleich wurde die EU-Transparenzverordnung für Finanzberater verabschiedet, die verlangt, dass ökologische & soziale Nachhaltigkeitsrisiken dokumentierter Teil der Beratung sind. Auch wenn diese Transparenzpolitiken private Institutionen betreffen, könnte deren Priorisierung - eine Gesetzesbewertung hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Folgen - ein interessanter Maßstab sein, um die VO 1049/2001 weiter zu entwickeln. Über den Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen (inkl. Handels- & Völkerrechtsverträge. s. Pfizer) und deren Werdegang (legislative train, inkl. Trilog) hinaus, müssen wir mehr Transparenz über Tätigkeiten der Abgeordneten, Kommissions- und Ratsmitglieder sichern, um demokratiezersetzenden Lobbyismus erkennen & ausschließen zu können.