Wahlprüfstein Europawahl 2024

Verband Familienarbeit e.V.

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2. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Eltern künftig wieder frei entscheiden können, ob sie ihre U3-Kinder selbst betreuen oder in einer Krippe betreuen lassen, statt sie durch einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung auf diesen Weg zu drängen?
Die Eltern können bereits frei entscheiden. Eine einseitige Finanzierung der Krippenbetreuung sehen wir auf Grund der von uns nicht geteilten Möglichkeit des steuerlichen Ehegattensplittings nicht. Gleich gute Bildung für alle Kinder, deren Eltern auf Grund zu geringer Einkommen diese Möglichkeit nicht nutzen können, braucht daher eine Förderung der Krippen. Es sollte selbstverständlich sein, dass es nicht durchs Schuldach regnet, die Toiletten sauber sind und jedes Schulkind ein mobiles Endgerät sowie Zugang zu Datenvolumen hat. Die fehlenden Pädagog*innen und die kaputtgesparte Infrastruktur sind das Problem, nicht die Wahlfreiheit der Eltern. Nötig ist ein Aufbauprogramm für mehr Erzieher*innen, Lehrer*innen und Sozialpädagog*innen. Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bedeutet: Anspruch auf gute Betreuung, kleine Gruppen, gut bezahlte und ausgebildete Erzieher*innen und keine Gebühren. Allen Kindern muss von Anfang an ganztägig das gemeinsame Leben und Lernen mit anderen Kindern in Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Ob die Kinder das machen, entscheiden die Eltern.
Themen: Frauenrechte

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3. Was halten Sie von der gegenwärtigen „Lohnersatzfunktion“ des Elterngeldes, die die Betreuung eines Kleinkindes wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit behandelt, statt als Arbeit zu betrachten? Nach unserer Überzeugung ist die elterliche Kinderbetreuung als eine Arbeit anzusehen.
Sorgearbeit muss besser anerkannt werden, daher setzt sich Die Linke grundsätzlich dafür ein, dass familiäre Sorgearbeit rentenrechtlich besser anerkannt wird. So fordern wir, dass auch für vor 1992 geborene Kinder drei volle Entgeltpunkte bei der sogenannten "Mütterrente" anerkannt werden. Wir fordern Arbeitszeitmodelle, die es Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Um die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in den Familien zu fördern, wollen wir in Deutschland den Elterngeldanspruch auf zwölf Monate pro Elternteil verlängern. Der Elterngeldanspruch gilt individuell und ist nicht auf den anderen Elternteil übertragbar. Zudem braucht es einen zusätzlichen Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Eine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen lehnen wir generell ab.
Themen: Frauenrechte