Wahlprüfstein Europawahl 2024

foodsharing e.V.

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Einige Länder verbieten, noch genießbare Lebensmittel wegzuwerfen oder es gibt freiwillige Verpflichtungen dafür. Wie wollen Sie Empfängerorganisationen unterstützen, um die Lebensmittel-Weiterverteilung bewerkstelligen zu können vor dem Hintergrund, dass diese größtenteils ehremamtlich arbeiten?
Die Linke setzt sich für ein Wegwerfverbot und eine Spendepflicht aus. Wir setzen uns dafür ein, nutzbare Abfälle kostenfrei zu verwenden. Lebensmittelrettung – das sogenannte Containern – wollen wir legalisieren. Die Entstehung von Lebensmittelabfällen wollen wir drastisch reduzieren. Es sollte Aufgabe des „Verschwenders“ sein, die Abholung, Verteilung und Verwertung seiner Lebensmittelabfälle zu finanzieren. In welcher Form die Unternehmen die Empfängerorganisationen für die Abnahme eigener Lebensmittelreste unterstützen müssen, sollte durch nationales oder europäisches Recht geklärt werden. In Deutschland ist die Abholung von Speiseresten kostenpflichtig. Dieses Kostenrecht sollte auch den Empfängerorganisationen zustehen, damit diese ihre ehrenamtliche Arbeit finanzieren und bessere Verteilstrukturen schaffen können. Die Linke sieht es jedoch nicht als Aufgabe des Staates, diese unternehmerische Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren und dadurch den Profit der Unternehmen zu steigern.

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Sowohl Unternehmen, die Lebensmittel spenden, als auch rettende Organisationen klagen über Rechtsunsicherheit bei der Weitergabe von Lebensmittelspenden. Wie werden Sie sich für die Klärung von Haftungsfragen einsetzen, sodass Unsicherheiten ausgeräumt u. Überregulierung/Bürokratie vermieden werden?
Die Linke setzt sich für eine Klärung von Haftungsfragen ein. Im Bundestag haben gefordert, dass soziale Einrichtungen im Lebensmittelrecht Verbrauchern gleichgestellt, und damit von der Produkthaftung ausgenommen werden (Bundestag Drucksache 20/6413, „Lebensmittelverschwendung durch Wegwerfverbot von Nahrungsmitteln stoppen“). Dabei ist es uns wichtig, dass auch beim Spenden von Lebensmitteln der Schutz der Gesundheit und die Lebensmittelsicherheit gewährleistet bleibt.