Wahlprüfstein Europawahl 2024

Intaktiv-Eine Stimme für genitale Selbstbestimmung e.V.

1

Unterstützen Sie eine Resolution des Europaparlamentes oder eine europäische Richtlinie, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Kinderrechte explizit in der Verfassung zu verankern?
Ja. Die Linke will, dass Kinderrechte in der Verfassung / im Grundgesetz verankert werden.

2

Unterstützen Sie in diesem Zusammenhang einen Bericht bzw. eine Untersuchung des Europaparlaments über über Hintergründe, Häufigkeit und (gesundheitliche, physiologische und psychische) negative Folgen von Genitaloperationen an Kindern aller Geschlechter ?
Ja. Wir unterscheiden hierbei zwischen Genitalverstümmelung an Kindern aller Geschlechtern und der Zirkumzision mit Einwilligung eines einsichts- und urteilsfähigen Sohnes, der das 14. Lebensjahr vollendet ha.

3

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung geschlechtsunabhängig in die EU-Kinderrechtsstrategie aufgenommen wird?
Ja. Die körperliche Unversehrtheit des Kindes ist ein hohes verfassungsrechtlich schützenswertes Gut. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung geschlechtsunabhängig in die EU-Kinderrechtsstrategie aufgenommen wird, ausschließlich der Zirkumzision eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet und eingewilligt hat.

4

Würden Sie eine Resolution des Europaparlamentes an die Adresse der Mitgliedstaaten, Genitalverstümmelungen geschlechtsübergreifend einzudämmen, unterstützen?
Ja, eine solche Resolution halten wir für unterstützenswert, ausschließlich der Zirkumzision eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet und eingewilligt hat.

5

Unterstützen Sie eine Ergänzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahingehend, dass der Schutz von Kindern vor Genitalverstümmelung und anderen schädlichen Bräuchen oder Maßnahmen analog Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention geschlechtsübergreifend abgesichert wird?
Ja, diese Ergänzung halten wir für sinnvoll, ausschließlich der Zirkumzision eines einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes, das das 14. Lebensjahr vollendet und eingewilligt hat.