Wahlprüfstein Europawahl 2024

Bündnis für Bildung e.V.

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Einsatz Künstlicher Intelligenz in Schulen: Streben sie nach dem AI Act regulatorische Anforderungen, die Auswirkungen auf den Einsatz künstlicher Intelligenz im Schulbereich haben, auf europäischer Ebene an? Wenn ja, welche?
Nachdem es gelungen ist, überhaupt Bildung (und etwas abgeschwächter Medien und Kultur) in den Hochrisiko-Ansatz des Kommissions-Vorschlages für den AI Act zu bekommen, ist der erste Schritt getan, dass der regulatorische Bedarf in Bildungsprozessen überhaupt endlich anerkannt ist. Doch die bisherigen Regelungen sind nicht hinreichend. eProctoring-Systeme für AI-abgestützte Prüfungen, die während der Pandemie insbesondere in Skandinavien und Tschechien zum Einsatz kamen, haben klar offenbart, dass sie alles andere als diskriminierungsfrei sind. Das ist zugleich das Stichwort für den gesamten Einsatz. Es geht nicht nur um geschützte Räume des Einsatzes im Bildungsbereich, die schon mit der DSGVO (und auch dem im Urheberrecht geregelten Einsatz digitaler Lizenzen) avisiert waren, sondern um die Funktionsweise der AI selbst, die Sicherung ihres diskriminierungsfreien Arbeiten, die Überwachung und Transparenz der Trainingsdatengewinnung und der gewünschten Entscheidungsprozesse. Deshalb formuliert Die Linke die Richtschnur des Regelungsbedarfs im Wahlprogramm: "KI-Systeme, die Grundrechte verletzen, müssen verboten werden: Automatisierte Gesichtserkennung und Verhaltensklassifikation in öffentlich zugänglichen Räumen wollen wir verbieten. In Schulen dürfen keine KI-Systeme eingesetzt werden, die Leistungen, Lernen oder Sozialverhalten bewerten."

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Zugang zu digitalem Wissen öffnen: Wie möchten Sie sicherstellen, dass u.a. Schülerinnen und Schüler online einen möglichst breiten Zugang zu verfügbarem Wissen erhalten?
Schulen brauchen eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung. Das beginnt bei genügend Lehrkräften und digitalen Geräten. Lehr- und Lernmittelfreiheit muss auch für digitale Geräte sichergestellt werden. Geräte und Software müssen von IT-Fachkräften betreut und gewartet werden, die an den meisten Schulen bisher nicht vorhanden sind. Unterrichtskonzeptionen und Medieneinsatz müssen von Lernprozessen und von den konkreten Fächern her konzipiert werden, um den pädagogischen Nutzen sicherzustellen. Computereinsatz und Software-Anwendungen nur einfach neben tradierte Unterrichtsformen zu stellen, verhindert letztlich ihre Integration in Lernprozesse. Lehrkräfte müssen entsprechend geschult werden. Medien- und Datenschutzkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss möglichst früh gefördert werden. Technikfolgenabschätzung in der Bildungsforschung muss gefördert werden, um Erfahrungen, Chancen und Risiken beim Lernen mit digitalen Technologien offenzulegen.