Wahlprüfstein Bundestagswahl 2025

Humanistischer Verband Deutschlands - Bundesverband e.V.

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Die Kommission zur Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat 2024 eine grundlegende Reform des § 218 StGB empfohlen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der von den Schwangeren gewollte Abbruch in den ersten Schwangerschaftsmonaten legal ist?
Ja, denn körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine eigene Lebens- und Familienplanung. Die Linke setzt sich für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches ein. § 218 StGB muss gestrichen werden. Er kriminalisiert schwangere Frauen und gefährdet ihre Gesundheit. Wir wollen den Schwangerschaftsabbruch als medizinischen Eingriff neu regeln. Schwangerschaftsabbrüche und deren Nachsorge müssen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sein und fester Bestandteil des Studiums, der Aus- und Weiterbildung von Ärzt*innen. Neben der Legalisierung wollen wir Schwangerschaftsabbrüche entstigmatisieren. Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, dürfen nicht mehr schikaniert werden. Auch Hebammen sollen Abrüche durchführen können. Die Versorgungslage ungewollt Schwangerer muss verbessert werden. Die weltanschaulich neutralen Beratungsstellen müssen ausgeweitet und besser finanziert werden.