Wahlprüfstein Europawahl 2024

BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

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Mit welchen Initiativen setzen Sie sich dafür ein, dass Urheberrechte im Rahmen des Trainings u. der Anwendung von generativer Intelligenz tatsächlich gewahrt werden? Mit welchen konkreten Maßnahmen soll die Verantwortung der großen Plattforen für die Wahrung von Urheberrechten umgesetzt werden?
Die Vervielfältigung und Wiedergabe geschützter Inhalte und Ergebnisse aus Trainingsdaten, deren Ausgangsbasis geschützte Werke sind, z.B. die Veröffentlichung im Internet, ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers, sind nicht zulässig und sinnvollerweise durch "Opt-out"-Erklärungen geregelt worden. Veränderte Nutzungen schutzwürdiger Werke, Parodien, Karikaturen etc. sind - wie schon bisher - vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen. Im EU-KI-Gesetz wurde geregelt, dass Anbieter von KI-Modellen eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung des verwendeten Trainingsmaterials veröffentlichen müssen, denn Ergebnisse von Trainingsdaten, deren Ausgangspunkt keine geschützten Werke sind, unterliegen keinem gesonderten Schutz. Die Identifizierung von KI-generierten Werken ist ungelöst. Lizensierungen der entstandenen Produkte sind nicht möglich, was viele neue Probleme aufwirft, die gesetzlich ungeregelt sind. Wir kommen um Kennzeichnungspflichten von mit KI-erstellten Werken durch Urheber - und auf Plattformen - nicht herum. Der bisherige Rechtsrahmen zur Regelung der KI auf Unionsebene ist insgesamt nur dürftig auf Medien, Kultur (etwas besser bei Bildung) anwendbar. Er klammert mit dem Hochrisikoansatz viele Bereiche aus dem Regelungsbedarf aus, um im Nachhinein festzustellen, dass nicht nur KI-Produkte wie selbstfahrende Autos und deren Konsequenzen für den Verbraucherschutz von akutem gesellschaftlichen Interesse & vor allem Demokratie relevant sind.