Wahlprüfstein Europawahl 2024

BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

3

Unterstützen Sie, in Förderrichtlinien der öffentlichen Hand die faire Vergütung aller künstlerischen Leistungen verbindlich zu verankern? Setzen Sie sich für die Verankerung eines entsprechenden Anspruchs im Urheberrechtsgesetz ein? Welche Initiativen planen Sie zur Überwindung des Gender Pay GAP?
Ja. Die europäischen Mindestlohn-RL (und -honorare) sollten auch für Selbständige gelten. Sie sollten auch im Falle von Arbeitslosigkeit den abhängig Beschäftigten endlich gleichgestellt werden. Die Linke fordert die Einführung eines europaweiten „Fair-Work-Siegels“, damit sicher gestellt ist, dass die Beschäftigten, die an Konzerten, Computerspielen, Theaterereignissen, Büchern, Ausstellungen usw. beteiligt sind, gut bezahlt werden und ordentliche Verträge haben. Die gil ebenso für den Caterer am Set, die Ankleiderin und viele andere Beschäftigte, die sich nicht auf urheberrechtliche Vergütungen berufen können. Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitendem Arbeiten müssen beendet werden. Geförderte Projekte müssen hier vorangehen und die faire Vergütung sowie einen geschlechtergerechtem Einsatz nachweisen. Die Linke hat sich dafür eingesetzt, dass in dem Programm Creative Europe 2021 bis 2027 Geschlechtergerechtkeit und Inklusion endlich aufgenommen wurde, auch für Jurys, Expert*innenkommission, Studien & in der Förderung selbst. Mit den Novellen des EU-Urheberrechts (2019) hat sich – dem Recht der Nachverhandlungen (Bestsellerklausel), der jährlichen Transparenz der Verwertungsgesellschaften ggü. den Urheber*innen – die Verhandlungslage der Kreativen nicht automatisch verbessert. Es braucht mehr Verbindlichkeit.
Themen: Mindestlohn, Kultur