Wahlprüfstein Europawahl 2024

Deutsch-Bulgarische Elterninitiative "Jan Bibijan" e.V.

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Planen Sie die Reform der EU-Richtlinie 77/486/EWG von 1977 zur schulischen Betreuung von Kindern von Wanderarbeitnehmern? Werden Sie die Förderung kleinerer EU-Sprachen wie Bulgarisch unterstützen, auch wenn Elterninis eigenen Sprachunterricht organisieren und zu GeR-Sprachabschlüssen führen?
Am 06.10.2020 hat der EuGH entschieden (C-181/19), dass ein/e arbeitslos gewordene/r Wan­der­ar­bei­ter/in, der/die das Auf­ent­halts­recht auf­grund des Schul­be­suchs der Kin­der hat, nicht von der so­zia­len Grund­si­che­rung des Mitgliedslandes, indem er/sie beschäftigt war, aus­ge­schlos­sen wer­den kann. Diese Gleichbehandlung mit Inländern ist ein großer Schritt der Gleichbehandlung Beschäftigter mit Kindern, egal, woher sie herkommen. Die Förderung von kleinen & Minderheiten-Sprachen obliegt den Mitgliedstaaten. DIE LINKE unterstützt auch die Förderung durch die EU, zumal die Charta der Minderheitensprachen des Europarates auch Schritte des Schutzes auf EU-Ebene nahelegen. Überdies haben, insbesondere Bulgarisch & Griechisch eine bedeutende Europäische Geschichte, wie das Denkmal für die byzantinischen Gelehrten Method und Kyrill zeigt, das von katholischen Sorben in der zweisprachigen Lausitz im Jahr 2000 errichtet wurde. Diese Ehrung setzt auf das Europäische Zusammenwachsen von Sprachen und Religionen ohne dabei die Vielfalt einzuebnen. Die Verantwortlichkeit der EU zeigt sich nicht nur in der Sicherung des GeR für Abschlüsse, sondern auch in der Förderung von Spracherwerb und -verbreitung, die für kleine Sprachen 2022 mit 2.25 Mio Euro gefördert wurden. Pilotprojekte, Konferenzen, Materialaustausch, Datenbanken & Netzwerke sind der geeignete Weg, multisprachlichen und damit -kulturellen Alltag zu fördern und damit auch Rechtsaußen die rote Karte zu zeigen.