Wahlprüfstein Europawahl 2024

Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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Tierschutzrecht durchsetzen Das EU-Tierschutzrecht muss von den Mitgliedstaaten zwar eingehalten werden, doch bisher dürfen nur Tiernutzer gegen Behördenauflagen klagen. Unterstützen Sie es, Tierschutzorganisationen zu ermöglichen, Verletzungen des Tierschutzrechts gerichtlich überprüfen zu lassen?
Ja. Wir fordern ein wirksames Verbandsklagerecht für Umwelt- und Tierschutzverbände in den EU-Mitgliedstaaten.
Themen: Tierschutz

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Agrarsubventionen umschichten Unterstützen Sie, mit den Mitteln der Agrarsubventionen der GAP, die gezielte Förderung von Gemeinwohl-Leistungen im Sinne von Tier-, Klima-, Umwelt- und Naturschutz (z.B. Maßnahmen für Biodiversität oder Förderung des Ausstiegs aus der Tierhaltung)?
Ja. Große Teile der Landwirtschaft sind für den Verlust der Artenvielfalt mitverantwortlich. Die EU muss ihre Orientierung auf Wettbewerb und Export aufgeben. Stattdessen sollen regionale Erzeugung, Verarbeitung und Wertschöpfung, die umweltfreundlich, gesünder und sozial sind, gefördert werden. Voraussetzung für lebendige ländliche Räume ist die Ausgestaltung lokaler Ernährungsstrategien und regionaler Kreislaufwirtschaft in Kooperation aller Akteur*innen. Agrarförderung, insbesondere die sogenannten Flächenprämien, muss nach sozialen, ökologischen und gemeinwohlorientierten Kriterien eingesetzt werden und für einen nachhaltigen Umbau von Landwirtschaft und Ernährung.

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Tierversuche reduzieren Im Jahr 2019 starben in den EU-Mitgliedsstaaten fast 12 Millionen Tiere in Tierversuchen. Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um die Anerkennung von tierversuchsfreien Methoden zu beschleunigen und noch fehlende Verfahren zu entwickeln?
Zu den Maßnahmen der Beschleunigung gehört ein konkreter Ausstiegsplan mit verbindlichen Zielen. Dann entsteht mehr Druck für die Pharmaindustrie, in Alternativmethoden zu investieren. Alternative Forschungsmethoden sollen rechtlich bevorzugt werden. Tierversuchskommissionen müssen dringend unabhängig besetzt werden, auch wenn das sich in der Praxis als schwierig zeigt.
Themen: Tierschutz

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Verbot schwerbelastender Tierversuche Tierversuche der Kategorie schwer dürfen nach Art.55 Abs.3 der EU-TierversuchsRiLi nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. In der Realität werden sie jedoch in größerem Maßstab durchgeführt.Verfolgt Ihre Partei ein Verbot dieser schwerbelastenden Tierversuche?
Ja. Wir fordern schon lange ein sofortiges Verbot schwerbelastender Tierversuche.
Themen: Tierschutz