Wahlprüfstein Europawahl 2024
Initiative Zukunft Kino+Film (IZK+F)
1
Welche Änderungen halten Sie am Creative Europe MEDIA Programm ab 2028 für nötig?
Erforderlich ist zuerst ein erheblicher finanzieller Aufwuchs für das Programm neben dem Kultur- und dem Crossover-Sektor. Wir setzen uns für eine Verdreifachung auf 3,2 Mrd. € für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein, zumal die Förderung des Europäischen Film, Förderung des LUX-Preises, der EFA, des Vertriebs auch über die gewachsene Sichtbarkeit auf internationalen Festivals wirtschaftliche Erfolge zeitigt. Der inklusive und geschlechtergerechte Ansatz bei den Förderungen sollte ausgebaut werden, ebenso sind ökologische und digitale Entwicklungen der Filmproduktion und -verbreitung zu fördern. Der Produktionsaspekt (Drehbücher, gut bezahlte Arbeit am Set, Erleichterung von Ko-Produktionen) sollte neben der Förderung des Vertriebs größere Aufmerksamkeit erhalten. Ebenso sollten europäisch orientierte Mediatheken von Fernsehanstalten besser vernetzt und europaweit, sowie in den Nachbarstaaten durch Flatrates o. ä. gut zugänglich gemacht werden. Die Förderberatung in den nationalen Desks sowie die Antragstellung und betreute Abrechnung von Förderungen auch in Ländern der Europäischen Nachbarschaft ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.
Themen:
Demokratie,
Digitalisierung
2
Durch welche Maßnahmen wollen Sie die wirtschaftliche und kulturelle Bedeutung der europäischen Kinofilmbranche stärken?
Wir kämpfen für eine Verdreifachung des Etats des Programms Kreatives Europa (derzeit 2,44 Mrd €) und damit auch für einen enormen Aufwuchs des MEDIA Programms. Der Beitrag der Film- und Medienproduktion für den Kulturaustausch und den demokratischen Dialog auch über Europa hinaus und im Rahmen der nächsten Runde der EU-Erweiterung ist enorm. Wichtig ist dabei auch, mit den Förderungen eine gut bezahlte Arbeit am Set, im Vertrieb und in der Kinobranche zu sichern. Die Sichtbarkeit des europäischen Films aller Sparten ist durch die Quotenregelung bei Streamingdiensten, in Mediatheken durch die Audio-Visuelle Mediendienste-RL erhöht worden. Doch Quoten allein verbessern keine Auffindbarkeit und unterstützen noch nicht allein den Anteil qualitativ hochwertiger Produktionen vom Drehbuch bis zum ganzen Film. Deshalb sind die Förderungen neben dem Vertrieb mehr auf die Ideenproduktion auszuweiten. Die Filmfestivals spielen eine große Rolle beim Bekanntmachen des Leistungsspektrums Europäischer Filme und sollten weiterhin großzügig gefördert werden. Die Umwandlung des Lux-Filmpreises in eine 50% Publikumspreis war ein Schritt, der bis zur Preisverleihung weiterentwickelt werden sollte. Mobilitätsprogramme sollten auch in der Filmbranche, genauso wie die anhaltende Förderung der Kinos fortgesetzt werden.
3
Welche Maßnahmen wollen Sie die Rolle und Situation von Mitarbeiter*innen in der Filmbranche und dabei besonders den Kreativberufen stärken? Kreative sind auch Mitarbeiter*innen und umgekehrt. Vielleicht findet sich eine griffigere Formulierung?
Die Mitarbeiter*innen in der Branche haben einen überdurchschnittlichen Qualifikationsgrad und viele arbeiten als Selbständige. Verdient wird unterdurchschnittlich. Die Berufsgruppen, die z.B. am Set vieles leisten – vom Catering bis zur Maske –, sind wirtschaftlich in ähnlichen Situationen. Wir schlagen ein Fair Work Siegel für diese Branche, mit dem Kulturproduzenten ausweisen, dass sie faire Vergütungen bezahlen. Die Arbeitsverhältnisse der Kreativen müssen
krisenfest und nach gewerkschaftlichen Standards geregelt werden. Die Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitendem Arbeiten muss abgeschafft werden. Die kritischen Berichte zur Lage der Kreativen, der Kulturberufe und der ganzen Branche liegen vor und listen entsprechende Maßnahmen auf, bei denen die Mitgliedsstaaten aktiv werden müssen. Die EU sollte hier im Rahmen ihrer Förderungen mit gutem Beispiel vorangehen.
5
Welche Maßnahmen im Urheber- und Leistungsschutzrecht sind vor dem Hintergrund der Ausweitung der technischen Möglichkeiten der KI Ihrer Ansicht nach nötig, um die europäische Filmbranche und ihre UrheberInnen zu schützen? Halten Sie weitere Anpassungen in den Regularien für KI für nötig?
Das Europäische Parlament hat dafür gesorgt, dass Bildung, Kultur und Medien überhaupt Eingang in das Europäische KI-Gesetz gefunden haben. Damit wurden gesellschaftliche Bereiche in den Hochrisiko-Ansatz der Kommission integriert, in denen eine ungeregelte Nutzung von KI einerseits schwerwiegende Folgen für den demokratischen Dialog haben könnte (Fakenews in Bild und Ton). Und bei denen in die Wertschöpfung von Urheber*innen künstlerischer Werke eingegriffen wird.
Mit Blick auf das Urheberrecht ist noch offen, ob die Wissenschaftsschranke für die Nutzung von Trainingsdaten zur KI-Entwicklung auch für kommerzielle Zwecke angewandt werden darf: Selbst wenn regulierte Transparenzpflichten eingehalten werden können schon in der Entwicklung von KI Urheberrechte verletzt werden. Unklar ist auch, wie mit genutzter KI neue Rechtsansprüche generiert werden, wenn wiederum kreative Werke unter nachweislicher menschlicher Autorenschaft weiterentwickelt werden. Es ist schon einige Jahre her, dass "ein Computer", also ein Programm, einen Literaturbewettbewerb in Japan gewonnen hat. Bis heute ist ungeklärt, wie Urheber, Verwertungsgesellschaften, Verlage mit derartigen Kreationen umgehen. Anpassungen, die über die Frage des Verbraucherschutzes (Haftung, Informationsgehalt, gekennzeichnete KI-generieerte Fiktion) hinausgehen sind sowohl für Urheber*innen als auch für Nutzer*innen notwendig.