Wahlprüfstein Europawahl 2024

Initiative Zukunft Kino+Film (IZK+F)

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Welche Maßnahmen im Urheber- und Leistungsschutzrecht sind vor dem Hintergrund der Ausweitung der technischen Möglichkeiten der KI Ihrer Ansicht nach nötig, um die europäische Filmbranche und ihre UrheberInnen zu schützen? Halten Sie weitere Anpassungen in den Regularien für KI für nötig?
Das Europäische Parlament hat dafür gesorgt, dass Bildung, Kultur und Medien überhaupt Eingang in das Europäische KI-Gesetz gefunden haben. Damit wurden gesellschaftliche Bereiche in den Hochrisiko-Ansatz der Kommission integriert, in denen eine ungeregelte Nutzung von KI einerseits schwerwiegende Folgen für den demokratischen Dialog haben könnte (Fakenews in Bild und Ton). Und bei denen in die Wertschöpfung von Urheber*innen künstlerischer Werke eingegriffen wird. Mit Blick auf das Urheberrecht ist noch offen, ob die Wissenschaftsschranke für die Nutzung von Trainingsdaten zur KI-Entwicklung auch für kommerzielle Zwecke angewandt werden darf: Selbst wenn regulierte Transparenzpflichten eingehalten werden können schon in der Entwicklung von KI Urheberrechte verletzt werden. Unklar ist auch, wie mit genutzter KI neue Rechtsansprüche generiert werden, wenn wiederum kreative Werke unter nachweislicher menschlicher Autorenschaft weiterentwickelt werden. Es ist schon einige Jahre her, dass "ein Computer", also ein Programm, einen Literaturbewettbewerb in Japan gewonnen hat. Bis heute ist ungeklärt, wie Urheber, Verwertungsgesellschaften, Verlage mit derartigen Kreationen umgehen. Anpassungen, die über die Frage des Verbraucherschutzes (Haftung, Informationsgehalt, gekennzeichnete KI-generieerte Fiktion) hinausgehen sind sowohl für Urheber*innen als auch für Nutzer*innen notwendig.

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Wie kann Ihrer Ansicht nach das europäische Kino für die Zuschauer*innen einfacher zugänglich und auffindbar gemacht werden?
Erforderlich ist zuerst ein erheblicher finanzieller Aufwuchs für das Programm neben dem Kultur- und dem Crossover-Sektor. Wir setzen uns für eine Verdreifachung auf 3,2 Mrd. € für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen ein, zumal die Förderung des Europäischen Film, Förderung des LUX-Preises, der EFA, des Vertriebs auch über die gewachsene Sichtbarkeit auf internationalen Festivals wirtschaftliche Erfolge zeitigt. Der inklusive und geschlechtergerechte Ansatz bei den Förderungen sollte ausgebaut werden, ebenso sind ökologische und digitale Entwicklungen der Filmproduktion und -verbreitung zu fördern. Der Produktionsaspekt (Drehbücher, gut bezahlte Arbeit am Set, Erleichterung von Ko-Produktionen) sollte neben der Förderung des Vertriebs größere Aufmerksamkeit erhalten. Ebenso sollten europäisch orientierte Mediatheken von Fernsehanstalten besser vernetzt und europaweit, sowie in den Nachbarstaaten durch Flatrates o. ä. gut zugänglich gemacht werden. Die Förderberatung in den nationalen Desks sowie die Antragstellung und betreute Abrechnung von Förderungen auch in Ländern der Europäischen Nachbarschaft ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.